Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert wird den innerstaatlichen Bedarf abdecken.„
Wir haben eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf veröffentlicht. Gerne kann JEDER dies als Vorlage verwenden und ebenso seine Meinung kundtun. Haft vs. körperliche Unversehrtheit steht in keinem Verhhttps://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01176/index.shtml
Wir haben das PDF am Beginn angehängt, in welchem die Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung dokumentiert ist.
