Erfahrungsbericht – Straßwalchen/Salzburg verhängt ein „Ausreiseverbot“

Inzidenz“, „Fallzahlen“, „Testergebnisse“ und „Anzahl an Infektionen“. Was ist dran?

Nachdem der Osten Österreichs nun nach mehrwöchigen LockDown-Maßnahmen langsam aber doch wieder an ein „zurück“ denkt, scheint sich im Westen der Republik die selbe Geschichte von „Wegsperren“ und „Testzwang“ zu wiederholen. Ohne aus den Erfahrungen des Ostens gelernt zu haben. Ziemlich genau eine Woche nachdem der Bezirk Braunau seine Grenzen nun wieder ohne „Passierschein“ befahren lässt, schließt der Ort Straßwalchen im Flachgau seine Zugangsstraßen.

Wie kam es zu diesem Schritt? Einige Wochen vor dieser Maßnahme, hatte Bürgermeisterin Tanja Kreer via Faacebookpost schon verkündet, dass der Ort unter „Beobachtung“ stehe und die Bewohner des Ortes zu mehr Testungen aufgefordert. Es ist anzunehmen, dass die Straßwalchner der Aufforderung ihrer Bürgermeisterin folgten, und die Testintervalle nun erhöht wurden. Zudem kam es dann noch zu einer partiellen Schulschließung im Gemeindegebiet durch einen oder mehrere positive Laborfälle und somit wieder zu weiteren Testungen. Der Teufelskreis der Testungen nahm damit wohl fahrt auf und führte innerhalb weniger Wochen zu einem Ansteigen der Zahlen. Denn durch erhöhte Testzahlen ergeben sich unweigerlich auch höhere Fallzahlen und somit eine höhere Inzidenz. Wetterbedingt ist eine Häufung von Atemwegserkrankungen auch anzunehmen!

Aber was bedeutet dies nun? Bzw., aufgrund welcher Zahlen wurde die „Ortssperre“ nun verhängt? Es handelt sich dabei um den Inzidenzwert. In diesem Fall eine absolute Zahl von 645. Ein, wie wir aus Deutschland schon wissen, rein politisch gewählter Wert. Eine Inzidenz ist eine Häufigkeitsangabe. D.h., wie oft werden (neue) Fälle in einem Gebiet gezählt. Der Inzidenzwert 100/100.000 stammt von der Grundannahme einer Häufung von 10/10.000 aus der medizinischen Statistik, welcher eine Neuerkrankung in Zahlen angibt. Ohne fachlich zu werden, gibt der Wert an, wieviele Menschen in einem klassifizierten Gebiet an einer Infektion/Erkrankung leiden. Da ein PCR-Test oder AntiGen-Test aber keine Infektion/Erkrankung feststellt, sondern nur den Nachweis erbringt, dass ein Bauteil eines Virus gefunden wurde, ist alleine dieser Messwert 100/100.000 schon fraglich. Nehmen wir aber an, dass es ein aussagekräftiger Wert wäre, heißt dies, dass 100 laborbestätigte Fälle bei einer Untersuchungsgruppe von 100.000 Personen gefunden wurden. Im Falle von Straßwalchen bedeutet dies, 645/100.000. Da Straßwalchen aber nicht über 100.000 Einwohner verfügt, sondern nur über 7628 bedeutet dies, dass 49 Personen einen positiven Test vorweisen. Also 49/7628. Es heißt auch nicht, dass diese 49 Personen Krankheitssymptome zeigen, sondern, dass ein Test auf einen Bauteil eines Virus positiv angesprungen ist. Dieser Test hat auch eine Fehlerquote. Eine geringe von 1,5%, aber eben doch. Dies bedeutet, dass bei einer Testung von 7628 (100%) Personen 114 (1,5%) Personen einen sogenannten falsch-positiven Test aufweisen würden/können. Nun sieht man gleich, wie tief das Problem liegt. Der Wert 49/7628 ist rein rechnerisch schon um einiges kleiner als die statistische Fehlerquote.

Erfahrungsbericht: Nach persönlichem Nachfragen, ob der Gemeinde diese Berechnungen bekannt sind, bekamen wir aber leider nur die schriftliche Auskunft: Zitat: „Jene Personen, die Straßwalchen verlassen wollen bzw. müssen, müssen einen Nachweis erbringen, nicht infiziert zu sein.“ und „Weitere Diskussionen darüber werden nicht geführt.“ Die Gemeinde und deren Vertreter übernehmen also die Anweisungen der Landesregierung unhinterfragt und wollen auch nicht mit Ihrem Bürgern über die Maßnahme sprechen. Egal ob die Tests diese Leistung erbringen können oder nicht.

Das Verwaltungsgericht Wien stellte am 21.03.2021 fest: Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test etwa, werde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgelehnt, heißt es in dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes. Zitat aus dem Urteil: „Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO.“ lautet der Schluss des Verwaltungsgerichts.

Hier stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung nun ein System etabliert hat, welches jedes Recht auf Selbstbestimmung begraben hat und nur noch Obrigkeitshörigkeit abverlangt. Mit WIR2020-Ö würde es so ein System nicht geben!

Natürlich sind die oben genannten Angaben reine Laborwerte. Also keine Befunde. Deshalb wäre es notwendig, die wirklich erkrankten Personen zu zählen. Denn Personen, die zwar „C“ in sich tragen, aber weder krank sind noch ansteckend, können aus dem Geschehen komplett herausgerechnet werden. Und diese unbeteiligten Personen machen nun mal bei aktuellen sagenhaften 27 Millionen Tests (#Testweltmeister Österreich) und 580.000 Laborfällen (in ganz Österreich) 98% der Bevölkerung aus (Quelle: ARGES Dashboard). Ja genau. 98% der Bevölkerung sind von „C“ weder betroffen noch gefährdet.

… und die, die betroffen waren in den letzten 12 Monaten – also die 580.000 positiven Laborfälle -, von denen sind 504.000 nun auch wieder genesen. Diese 504.000 Personen sind jene, die einen positiven Test mit KEINEN, leichten oder schweren Symptomen aufwiesen.

FAZIT: Es handelt sich bei den öffentlich angegebenen Werten immer um absolute Zahlen. Für einzelnen Personen sehr hohe Zahlen. Setzt man diese aber in ein Verhältnis, z.b. zur Gesamtbevölkerung, relativieren sich diese sehr schnell. Es ist wichtig, dass wir Manipulation erkennen und auch darauf reagieren mit Widerspruch und Nachfragen. Denn nur dann sind die politischen Akteure auch gezwungen, mit offenen Karten zu spielen.

(Bild: diesubstanz.at)

NACHTRAG:

Am 24.04.2021 schriebt die PRESSE.com dazu: https://www.diepresse.com/5970214/sieben-grunde-warum-die-sieben-tage-inzidenz-ausgedient-hat

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